Die Steuerberatung für gemeinnützige Organisationen (Vereine, Verbände, gGmbH) weist einige Besonderheiten auf. In Deutschland gibt es mittlerweile ca. 580.000 Vereine und Verbände. Dazu gehören natürlich insbesondere die klassischen Vereine wie Sport-, Brauchtums- oder Kunstvereine, freiwillige Feuerwehren sowie Sozialvereine. Viele dieser Vereine, Verbände oder auch gemeinnützigen GmbHs (gGmbH) werden als gemeinnützige Organisationen eingestuft und profitieren so von zahlreichen steuerlichen Privilegien.

Allerdings sind an die Einstufung als gemeinnützig hohe Anforderung geknüpft. Damit der Verein, Verband oder die gGmbH als gemeinnützig anerkannt wird, müssen bereits in der Satzung einige Regelungen beachtet werden. Ist die Organisation dann als gemeinnützig anerkannt, gilt es, diesen Status zu behalten, da es sonst sehr schnell zu existenzbedrohenden Steuernachzahlungen kommen kann.

Wenn die Vereine als gemeinnützig anerkannt sind, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer (zumindest teilweise)
  • Die (weitgehende) Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Die Begünstigung bei der Umsatzsteuer
  • Eine Spendenbegünstigung

Diese Begünstigungen gelten jedoch nicht im vollen Umfang für den gesamten Verein. Steuerlich besteht ein Verein daher aus vier Bereichen:

  • Ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Zweckbetrieb

Der ideelle Bereich umfasst die Tätigkeiten im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke, die durch Mitgliedsbeiträge, Spenden sowie Zuschüsse finanziert werden. Dieser Bereich ist grundsätzlich sowohl von den Ertragsteuern als auch von der Umsatzsteuer befreit.